Das dritte Handlungsfeld des Betrieblichen Gesundheitsmanagements konzentriert sich auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Ziel ist es, nicht nur die Arbeitsfähigkeit zu sichern, sondern auch präventiv die Arbeitswelt so weiterzuentwickeln, dass Arbeiten bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter möglich bleibt.
weiterführender Link: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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