Betriebliche Aufgabenbereiche
- Beratung in allen Angelegenheiten des (psycho–somato–sozialen) Gesundheitsschutzes, der psychologischen Arbeits- und Organisationsgestaltung, sowie der Gesundheitsförderung
- die Ursachen von arbeitsbezogenen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und Gesundheitsgefahren ermitteln
- arbeitspsychologische Untersuchungen von Arbeitnehmer/innen (z.B. an Arbeitsplätzen mit Gefährdung durch Burnout/Boreout, sehr stark stressbelastete Arbeitsplätze, bei Mobbing) anbieten,
- Trainingsmaßnahmen (z.B. Stressmanagement), die mit der Tätigkeit der ArbeitnehmerInnen im Zusammenhang stehen, veranlassen und durchführen
- jährliche Begehung des Unternehmens und Unterstützung bei Überprüfungen des Arbeitsinspektorats
- ihre Tätigkeiten als Arbeits- und OrganisationspsychologIn und die Ergebnisse von arbeitspsychologischen Untersuchungen dokumentieren und Berichte erstellen.
- an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen
- die arbeitspsychologische Evaluierung der Arbeitsplätze durchführen, veranlassen, anleiten und überwachen sowie die Evaluierungsergebnisse laufend dokumentieren
Zur Arbeitspsychologie im Rahmen der Präventionszeit »